Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Rechtsbeziehungen
mit unseren Kunden, sofern nicht anderslautende
schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Verzugsschaden kann nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf unserer Seite geltend gemacht werden. Wir
behalten uns das Recht vor, zur Ausführung des uns erteilten Auftrages, Dritte
hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte.
Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die
von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und
Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton) für wie immer geartetete
Zwecke, insbesondere gewerberechtlicher Art, verfügt. Weiters versichert der
Auftraggeber, Verfügungsberechtigter, bzw. Lizenznehmer über die
erforderlichen Urheber- Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte und oder im
Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers bzw. Lizenznehmers zu
sein.
Der
Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des
Auftrages an uns stellen sollten, und verpflichtet sich, uns hiefür schad-
und klaglos zu halten.
Für sämtliche unserer Leistungen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber
das Material beistellt oder nicht, gilt der Eigentumsvorbehalt. Der
Auftraggeber trägt die Kosten und Gefahr der Zustellung. Beanstandungen
von Unternehmen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen
nach Lieferung oder Leistungen erfolgen. Spätere Reklamationen sind
ausgeschlossen. Mit der Mängelrüge sind gleichzeitig die beanstandeten
Gegenstände uns zur Verfügung zu stellen. Reservierungen ohne
entsprechende Anzahlung gelten höchstens 14 Tage. Die Fa. JetSetVideo GmbH
behält sich das Recht vor, eine Reservierung nach Absprache mit dem
Kunden, früher zu beenden.
Gebuchte Termine, die nicht spätestens 2 Tage vor Terminbeginn storniert
werden, werden in Rechnung gestellt.
Bei Verlust bzw. Beschädigung des uns zur Bearbeitung übergebenen Materials
beschränkt sich unsere Haftung auf die Ersatzlieferung
von Rohmaterial in der Länge der verlorengegangenen oder beschädigten
Teile. Wir sind nicht verpflichtet allfällige Versicherungen abzuschließen.
Sollte dem Filmteam jegliche Unterstützung durch den Auftraggeber am
Drehort fehlen, oder sogar Einschränkungen passieren, so
übernimmt die Firma keine Haftung für die Qualität des Rohmaterials und den daraus
resultierenden Endprodukten.
Sollte es der Auftraggeber nicht anders verlautbaren, so ist die Firma
JetSetVideo GmbH berechtigt, das von ihr erstellte Video-, Bild- und
Tonmaterial für Werbezwecken zu verwenden.
Es ist ein Gespräch zwischen Auftraggeber und Filmteam bis spätestens
zwei Tage vor Drehtermin verbindlich. Sollte keine
Mitteilung über den Verlauf der Dreharbeiten erfolgen, so übernimmt die Firma JetSetVideo
GmbH keine Haftung für entgangene Szenen und Qualität der Endprodukte.
Die Fa. JetSetVideo GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an
Abspielgeräten, die durch deren Medien entstanden sind.
Für entgangene Aufnahmen übernimmt die Fa. JetSetVideo GmbH keine
Haftung.
Bei Zahlungsverzug werden 4 % Verzugszinsen verrechnet.
Im ausgewiesenen Preis sind folgende Rechte enthalten: Öffentliche
Vorführung, Senden im privaten und öffentlichen Fernsehen,
Vorführung auf Messen und Informationsveranstaltungen, Vorführung im Internet.
Das Urheberrecht und Kopierrecht verbleibt bei JetSetVideo GmbH.
Als Gerichtsstand gilt das Bezirksgericht Eisenstadt.